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BAföG & Förderung fürs Abitur nachholen
Das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachzuholen kostet vor allem eines: Zeit. Geld muss es nicht zwingend kosten. Wer den staatlichen Weg über Abendgymnasium oder Kolleg geht, zahlt in der Regel kein Schulgeld, und für den Lebensunterhalt gibt es Schüler-BAföG. Auch beim Fernabitur und bei anderen Wegen lassen sich die Kosten oft drücken. Dieser Überblick zeigt, welche Förderung zu welchem Weg passt, wer Anspruch hat und worauf es bei der Beantragung ankommt.

Was Förderung beim Abitur überhaupt abdeckt
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Dingen, die oft durcheinandergehen. Das eine sind die direkten Kosten der Ausbildung - also Schulgeld, Lehrgangsgebühren, Lernmittel. Das andere ist Ihr Lebensunterhalt, während Sie lernen statt zu arbeiten. Beim klassischen Schüler-BAföG geht es um den Lebensunterhalt, denn Abendgymnasium und Kolleg sind als staatliche Schulen ohnehin schulgeldfrei. Beim Fernabitur dagegen fallen Lehrgangsgebühren an, und genau die deckt das BAföG nicht ab. Hier braucht es andere Töpfe.
Wer das ehrlich sortiert, spart sich Enttäuschungen. Ein häufiger Irrtum: Es gebe ein "kostenloses Online-Abitur" über einen privaten Anbieter, das der Staat bezahlt. Das gibt es nicht. Kostenfrei sind die staatlichen Präsenzwege. Private Fernschulen sind kostenpflichtig, lassen sich aber je nach Lebenssituation fördern. Einen vollständigen Überblick über die Beträge finden Sie unter Kosten.
Schüler-BAföG: der Hauptweg für Abendgymnasium und Kolleg
Wer ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besucht, fällt unter das Schüler-BAföG. Der große Vorteil auf dem zweiten Bildungsweg: Diese Förderung wird sehr oft elternunabhängig gewährt. Das bedeutet, das Einkommen Ihrer Eltern spielt keine Rolle - gerechnet wird mit Ihrem eigenen Einkommen und dem eines Partners oder einer Partnerin.
Elternunabhängig wird das BAföG am zweiten Bildungsweg in der Regel, wenn Sie vor Beginn der Ausbildung mindestens drei Jahre erwerbstätig waren oder eine Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren plus anschließend drei Jahre Erwerbstätigkeit nachweisen. Für viele, die das Abitur später nachholen, ist genau das der Normalfall. Der praktische Effekt ist erheblich: Wer als berufserfahrener Erwachsener aufs Kolleg geht, bekommt oft den vollen Satz, ohne dass die Eltern überhaupt befragt werden.
Wie hoch ist das Schüler-BAföG?
Die Sätze werden regelmäßig angepasst. Grob liegt der monatliche Höchstsatz für Schülerinnen und Schüler des zweiten Bildungswegs, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, im Bereich von rund 850 bis 990 Euro inklusive der Zuschläge für Wohnen und Krankenversicherung. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Wohnsituation, Ihrem Alter und Ihrem eigenen Einkommen ab. Wer nebenher arbeitet, darf bis zu einer Freigrenze dazuverdienen, ohne dass gekürzt wird.
Muss man Schüler-BAföG zurückzahlen?
Das ist der zweite große Pluspunkt. Schüler-BAföG für den Besuch von Abendgymnasium oder Kolleg wird in der Regel als Vollzuschuss gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Das unterscheidet es vom Studierenden-BAföG, das zur Hälfte ein Darlehen ist. Sie bekommen das Geld also geschenkt, solange Sie die Schule regulär besuchen.
Eine Voraussetzung sollten Sie kennen: Beim Abendgymnasium gibt es BAföG meist erst ab einer bestimmten Phase, wenn Sie nicht mehr nebenbei arbeiten müssen, also in der Oberstufe. Im Kolleg, das Vollzeit läuft, greift die Förderung von Anfang an. Details dazu klärt das zuständige BAföG-Amt, das meist beim Studierendenwerk oder beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt sitzt.
Förderung beim Fernabitur und bei Fernschulen
Beim Fernabitur liegt der Fall anders. Hier fallen Lehrgangsgebühren von insgesamt rund 2.400 bis 4.800 Euro über die gesamte Laufzeit von etwa 30 bis 42 Monaten an. Diese Gebühren deckt das klassische Schüler-BAföG nicht. Trotzdem müssen Sie nicht alles allein tragen.
Erstens sind die Gebühren als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich absetzbar, wenn die Ausbildung beruflich veranlasst ist. Zweitens bieten praktisch alle seriösen, ZFU-zugelassenen Fernschulen Ratenzahlung an, sodass sich der Betrag auf monatliche Beträge im niedrigen dreistelligen Bereich verteilt. Drittens lässt sich der Lehrgang in manchen Konstellationen über einen Bildungsgutschein oder über die Bundeswehr-Förderung finanzieren. Wer unsicher ist, ob ein Anbieter wirklich staatlich geprüft ist: Eine Zulassung durch die ZFU (Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht) ist Pflicht und ein gutes Qualitätssignal. Nutzen Sie das kostenlose vierwöchige Probestudium, das gesetzlich vorgeschrieben ist, bevor Sie sich festlegen.
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Aufstiegs-BAföG: meist nicht für das Abitur selbst
Das Aufstiegs-BAföG, früher Meister-BAföG, wird oft im selben Atemzug genannt, passt aber nur selten zum Abitur. Es fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher - also Abschlüsse oberhalb der ersten Berufsausbildung. Das allgemeinbildende Abitur gehört nicht dazu.
Relevant wird das Aufstiegs-BAföG für Sie höchstens dann, wenn Ihr Weg über eine berufliche Fortbildung führt, die ihrerseits einen Hochschulzugang eröffnet. Für die klassische allgemeine Hochschulreife über Abendgymnasium, Kolleg, Externenprüfung oder Fernabitur ist das Schüler-BAföG der richtige Topf. Lassen Sie sich davon nicht verwirren - die Begriffe ähneln sich, die Zielgruppen sind verschieden.
Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit
Wer arbeitslos ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht, kann unter Umständen einen Bildungsgutschein bekommen. Damit übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten einer Weiterbildung, manchmal auch Fahrt- und Kinderbetreuungskosten. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessert und der Anbieter sowie der Lehrgang nach der AZAV zertifiziert sind.
Das allgemeinbildende Abitur fällt nicht automatisch unter diese Förderung, weil es nicht direkt auf einen Beruf zielt. In der Praxis wird der Bildungsgutschein für ein reines Abitur deshalb selten bewilligt. Aussichtsreicher ist er, wenn der Abschluss klar mit einem beruflichen Ziel verknüpft ist oder wenn es um die Fachhochschulreife in Kombination mit einer berufsbezogenen Qualifizierung geht. Entscheidend ist immer das Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft - ohne dieses Gespräch wird kein Gutschein ausgestellt. Gehen Sie also frühzeitig hin und legen Sie Ihren Plan dar, statt erst die Schule anzumelden.
Bildungskredit und weitere Geldquellen
Reicht das BAföG nicht oder fallen Sie aus der Förderung heraus, gibt es den Bildungskredit der Bundesregierung. Er ist zinsgünstig, einkommensunabhängig und wird über das Bundesverwaltungsamt beantragt, ausgezahlt über die KfW. Er eignet sich für eine überschaubare Zusatzfinanzierung, etwa in der Abschlussphase. Anders als das Schüler-BAföG muss er vollständig zurückgezahlt werden, weshalb er eher Ergänzung als Hauptfinanzierung sein sollte.
Daneben lohnt der Blick auf kleinere Quellen, die viele übersehen:
| Förderung | Für wen | Rückzahlung |
|---|---|---|
| Schüler-BAföG | Abendgymnasium, Kolleg | nein (Vollzuschuss) |
| Bildungsgutschein | Arbeitslose, berufsbezogene Maßnahmen | nein |
| Bildungskredit | fortgeschrittene Ausbildung, ergänzend | ja, zinsgünstig |
| Aufstiegs-BAföG | berufliche Aufstiegsfortbildung | teils (Restdarlehen) |
| Stipendien / Bildungsfonds | besondere Begabung oder Lebenslage | meist nein |
Wohngeld ist eine weitere Option, wenn Sie kein BAföG bekommen, aber wenig verdienen. Wer Kinder hat, prüft Kinderzuschlag und die Übernahme von Betreuungskosten. Und wer einen Arbeitgeber hat, fragt nach Bildungsurlaub oder einer Beteiligung an den Gebühren - gerade bei berufsbegleitenden Wegen ist das öfter möglich, als man denkt.
Förderung nach Weg: ein kurzer Vergleich
Welcher Topf für Sie infrage kommt, hängt vor allem davon ab, wie Sie das Abitur nachholen. Die folgende Übersicht ordnet das ein.
| Weg | Schulgeld | Typische Förderung |
|---|---|---|
| Abendgymnasium | frei | Schüler-BAföG (ab Oberstufe) |
| Kolleg | frei | Schüler-BAföG (von Beginn an) |
| Fernabitur | kostenpflichtig | Raten, Steuer, ggf. Bildungsgutschein |
| Externenprüfung | nur Prüfungs-/Vorbereitungskosten | kaum eigene Förderung, ggf. Bildungskredit |
Die Nichtschüler- oder Externenprüfung ist insofern speziell, als Sie hier keine Schule besuchen, sondern sich selbst oder über einen Vorbereitungskurs vorbereiten und nur die Prüfung bei der Schulbehörde ablegen. Eigene Förderprogramme gibt es dafür kaum, weil kein Schulbesuch vorliegt. Die direkten Kosten sind dafür gering, eine eigene Geldquelle braucht es hier also kaum.
So beantragen Sie die Förderung
Beim Schüler-BAföG läuft der Antrag über das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Welches das ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort oder dem Ort der Schule. Den Antrag stellen Sie am besten online über die offiziellen BAföG-Portale; viele Bundesländer haben die Verfahren inzwischen digitalisiert. Stellen Sie den Antrag möglichst zum Ausbildungsbeginn, denn rückwirkend wird nur ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht für die Zeit davor.
Halten Sie diese Unterlagen bereit: Nachweise über bisherige Berufstätigkeit oder Ausbildung (wichtig für die Elternunabhängigkeit), Einkommensnachweise von Ihnen und gegebenenfalls Ihrem Partner, die Anmeldebestätigung der Schule und Ihre Kontoverbindung. Wer die Berufsjahre sauber belegt, beschleunigt die Bearbeitung deutlich.
Beim Bildungsgutschein steht das Beratungsgespräch am Anfang, nicht der Antrag. Erst wird gemeinsam mit der Agentur für Arbeit geklärt, ob die Maßnahme sinnvoll und förderfähig ist, dann wird der Gutschein ausgestellt. Beim Bildungskredit läuft alles über das Bundesverwaltungsamt. Bei Fernschulen kümmert sich oft die Studienberatung des Anbieters um die Förderfragen und stellt die Bescheinigungen aus, die Sie für Ihren Antrag brauchen.
Beratung kostet nichts und lohnt sich
Bevor Sie sich für einen Weg entscheiden, sollten Sie reden. Die BAföG-Ämter beraten kostenlos, ebenso die Agentur für Arbeit und die Schulen selbst. Auch die Studienberatung der Fernschulen ist unverbindlich. Ein einziges gutes Gespräch kann den Unterschied machen zwischen einem teuren Selbstzahler-Weg und einem fast vollständig geförderten.
Mein praktischer Rat: Klären Sie zuerst, welcher Weg überhaupt zu Ihrer Lebenssituation passt - berufsbegleitend abends, in Vollzeit am Kolleg oder ortsunabhängig per Fernschule. Erst danach suchen Sie die passende Förderung dazu. Wer es umgekehrt macht und sich von einer Förderung leiten lässt, landet manchmal beim falschen Abschluss. Eine Orientierung über alle Wege gibt die Übersicht Abitur nachholen, weiterführende Adressen und Anlaufstellen finden Sie unter Tipps und Links. Und wenn Sie wissen wollen, was am Ende wirklich an Geld nötig ist, hilft die Seite Kosten beim Rechnen.