Förderungen und Zuschüsse für Ihr Abitur – Schulabschluss

Sie haben sich entschlossen, das Abitur (Abi) mit dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg über

 

nachzuholen. Dennoch sollte die Investition in die berufliche Zukunft auch zu Ihren Geldbeutel passen.

Wir informieren Sie nachfolgend über Förderungen oder finanzielle Hilfen für das Nachholen des Abitur, die Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen in Anspruch nehmen können.

TIPP! Es spielt es keine Rolle, mit welcher Schulform Sie das Abitur nachholen.BAföG

Beim Abitur nachholen können Sie finanziell unterstützt werden durch

  • das BAföG (Schüler-BAföG),
  • den Bildungskredit,
  • die Bildungsprämie sowie
  • Stipendien.

Zudem

  • können Sie die für das Nachholen des Abiturs entstehenden Kosten steuerlich geltend machen,
  • sind während Ihrer Schul- und Berufsausbildung oder des Studiums bis zum 25. Lebensjahr kindergeldberechtigt und
  • haben für ggf. Anspruch auf Bildungsurlaub.

Mit BAföG zum Schulabschluss Abitur

Der Staat fördert das Nachholen von Schulabschlüssen beispielsweise durch Schüler-BAföG, das nicht nicht zurückgezahlt werden muss.

Der Erhalt von Schüler-BAföG ist an allgemein gültige Kriterien gebunden:

  • Die Studierenden dürfen nicht bei Ihren Eltern wohnhaft sein.
  • Der Antrag auf Schüler-BAföG muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres beantragt und bewilligt werden, ansonsten gehen Sie leer aus. Ausnahmeregelungen gelten für Absolventen des Zweiten Bildungsweges sowie bei unvorhergesehenen persönlichen und / oder familiären Härtefällen.
  • Die Auszahlung des Schüler-BAföG erfolgt rückwirkend ab Antragstermin.

Für das Nachholen des Abiturs über einen Fernlehrgang gelten weitere Besonderheiten:

  • Bei Fernlehrgängen ist der Anspruch auf Schüler-BAföG auf die letzten 12 Monate beschränkt.
  • Vor der Beantragung des Schüler-BAföG müssen Sie sich mindestens 6 Monate aktiv am Abitur Fernstudium beteiligt haben.
  • Im Bezugszeitraum des Schüler-BAföG, also in den letzten 12 Monaten Ihres Fernkurses Abitur, sind Sie verpflichtet, mindestens 3 aufeinanderfolgende Monate Ihre volle Arbeitskraft für den erfolgreichen Verlauf Ihres Fernlehrgangs einzusetzen.

Welche Unterstützung ist durch das Schüler-BAföG möglich?
Derzeit können Schüler von Fachoberschulklassen mit bereits abgeschlossener Berufsausbildung monatlich 543 Euro erhalten. Die Bedarfssätze sind abhängig von der Art der besuchten Schule.

PRAXISTIPP!
Mit dem 25. BAföG-Änderungsgesetz werden ab Herbst 2016 die Bedarfssätze um 7 SP_logo16_TippProzent und ebenso die Einkommensfreibeträge angehoben. Alle Anträge auf Schüler-BAföG werden durch das zuständige Amt für Ausbildungsförderung Ihrer Kommune oder im Landratsamt individuell berechnet.

Weitergehende Informationen zum BAföG finden Sie auf der Webpräsenz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Informieren Sie sich, bevor Sie mit Ihrem Fernlehrgang beginnen!

Zum Portal „Das neue BAföG“

 sozialpaedagogik-141

Finanzierung Ihres Abiturs durch einen Bildungskredit

Ein Bildungskredit kommt in Frage, wenn Sie

  • keinen BAföG-Anspruch haben oder
  • die Höhe der Förderung für Ihr Abitur nicht ausreicht.

GeldEr kann volljährigen Schülern gewährt werden, die bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss erworben haben oder diesen mit dem Abschluss ihrer gegenwärtigen Ausbildung an einer Fach- oder Fachoberschule erlangen.

Der Bildungskredit ist unabhängig vom eigenen Einkommen sowie den Einkünften von Ehepartnern und Eltern. Zudem ist der Bildungskredit mit anderen Finanzierungsformen kombinierbar und kein Ausschlusskriterium für weitere finanzielle Hilfen.

Mit einem Bildungskredit – die Kreditsumme muss mindestens 1.000,- Euro und kann maximal 7.200,- Euro betragen – erhalten Sie monatlich wahlweise 100,-, 200,- oder 300,- Euro, maximal über eine Laufzeit von 2 Jahren. Möglich ist auch eine Einmalzahlung für die Finanzierung der Ausbildungskosten in Höhe von maximal 3.600,- Euro.

Weitere Informationen zum Bildungskredit

 sozialpaedagogik-141

Förderung Ihres Abiturs durch die Bildungsprämie

Die Bundesregierung fördert die berufsbegleitende Weiterbildung und damit auch das Nachholen von Schulabschlüssen durch die Bildungsprämie, die lebenslanges Lernen unterstützen und gleichzeitig finanziell honorieren soll.

Mit der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Kosten Ihres Fernlehrgangs bis zu maximal 500,- Euro, wenn die Weiterbildung insgesamt nicht mehr als 1.000,- Euro (exclusive Neben- und Folgekosten) kostet und wenn

  • Sie mindestens 25 Jahre alt sind,
  • Sie mindestens durchschnittlich 15 Wochenstunden erwerbstätig oder in Elternzeit sind und
  • Ihr jährliches zu versteuerndes Einkommen 20.000,- Euro (bei Verheirateten 40.000,- Euro) nicht übersteigt.

Der verbleibende Eigenanteil ist von Ihnen bzw. einer anderen Privatperson (Partner, Eltern, Verwandte) zu bezahlen und darf nicht vom Arbeitgeber übernommen werden!

Sie können aller 2 Kalenderjahre einen Prämiengutschein erhalten, wenn Sie eine SP_logo16_TippBeratung in einer der ca. 600 Beratungsstellen in Anspruch genommen haben, Ihr Fernlehrgang noch nicht begonnen hat, die Lehrgangsgebühren noch nicht gezahlt wurden und die Rechnung durch die Fernschule noch nicht ausgestellt wurde.

Weitere Informationen zur Bildungsprämie finden Sie auf dem Internetportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Informieren lohnt sich!

Zum Portal Aufstieg durch Bildung – Bildungsprämie

 sozialpaedagogik-141

Förderung Ihres Abiturs durch ein Stipendium

An Studierende des Zweiten Bildungsweges werden eher selten Stipendien vergeben. Sollte es Ihnen dennoch gelingen, sind diese Fördergelder rückzahlungsfrei!

Wir stellen Ihnen nachfolgend 2 sehr unterschiedliche Beispiele für Stipendien zum Nachholen des Abis vor:

Die Hans-Böckler-Stiftung Düsseldorf

Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung leistet mit der Vergabe von Stipendien für das Nachholen des Abiturs (nicht des Fachabiturs!) auf dem Zweiten Bildungsweg und auf Basis der aktuell gültigen BAföG-Richtlinien an Studierende

  • mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Abi - Forderungen und Zuschuesse
  • zweijähriger Berufstätigkeit

einen Beitrag zur Chancengleichheit in der Bildung und ermöglicht mit ihrem Engagement berufliche Aufstiege oder Neuorientierungen.

So können Studierende zusätzlich zu ihrem bestehenden BAföG bis zu 325,- Euro pro Monat zusätzlich erhalten.
Studierende, die aus Altersgründen keinen BAföG-Anspruch mehr haben, erhalten bis zu 597,- Euro im Monat für ihren Lebensunterhalt, ggf. auch Familienzuschlag und einen Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zudem wird eine Studienkostenpauschale von monatlich bis zu 300 Euro gezahlt.

Die Finanzierung von Vorkursen ist nicht möglich!

Für das Stipendium können Sie sich nicht selbst bewerben, sondern Sie müssen durch eine Gewerkschaft oder ein Vertrauensdozent als „würdiger Kandidat“ vorschlagen werden. Sie gelten als „würdiger Kandidat“, wenn Sie beruflich erfolgreich sind, gute Zeugnisse vorweisen können und sich gesellschaftlich, ehrenamtlich oder gewerkschaftlich engagieren.

Crespo Foundation Frankfurt/M.

Die Frankfurter Stiftung Crespo Foundation gewährt seit 2006 an junge Migrantinnen zwischen 18 und 35 Jahren aus dem Rhein-Main-Gebiet für die Erweiterung ihrer Bildung durch das Nachholen eines Schulabschlusses wie des Abiturs das Saba-Bildungsstipendium. Damit will die Stiftung zur Verbesserung der Zukunftsperspektiven von Migrantinnen beitragen.

Die finanzielle Förderung kann in einem Zeitraum von einem bis zu drei Jahren eingesetzt werden für

  • die Übernahme von Schul-, Fahrt- und Kinderbetreuungskosten (bis zu 150,- Euro monatlich),
  • die Beratung bei der Berufs- und Lebenswegplanung,
  • als Bildungsgeld (z. B. für Nachhilfe, Weiterbildung und Schulmaterial in Höhe von maximal 100,- Euro pro Monat),
  • für regelmäßige Bildungsworkshops und Gruppentreffen oder
  • für die Teilnahme am anschließenden Projekt „SABA Mentoring“.

 Abitur

Steuerliche Relevanz der Abiturkosten bei Selbstfinanzierung

Wer keinen Anspruch auf Förderungen oder Zuschüsse für das Nachmachen seines Abiturs hat, muss die entstehenden Kosten wohl oder übel selbst übernehmen. Nichtsdestotrotz sollten Sie sich beim Arbeitgeber informieren, ob ggf. ein Teil der Weiterbildungskosten übernommen werden kann, ob er Sie mit der Gewährung von Freistellungen oder der Verlagerung von Arbeitszeiten unterstützen kann!

Kleines Trostpflaster: Sie können die für Ihren Fernlehrgang anfallenden Kosten als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Die Finanzämter erkennen in der Regel Ausgaben als steuermindernd an wie

  • Lehrgangsgebühren,
  • Lehrmaterialien,
  • Kosten für die Teilnahme an der Weiterbildung dienenden Seminaren, Tagungen und Workshops.

Voraussetzung ist natürlich, dass Sie eine Steuererklärung einreichen!

 

sozialpaedagogik-141

Kindergeldbezug während des Abiturs

Kinder werden Kindergeldbezug bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres berücksichtigt, sofern sie eine Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren, Nachholen des Abiturs an einer Fernschule inbegriffen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie sich mit der gegebenen Ernsthaftigkeit auf einen erfolgreichen Abschluss Ihres Abiturs vorbereiten!

 

Bildungsurlaub

In einigen Bundesländern mit Bildungsurlaubsgesetz können die Studierenden auch für das Nachholen des Abiturs oder Abiturprüfungen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Aufgrund der unterschiedlichen Gesetzestexte in den Bundesländern empfiehlt es sich allerdings, sich rechtzeitig bei den zuständigen Stellen zu informieren, ob das auch für Sie in Frage kommt.

sozialpaedagogik-141

Indirekte Förderung Ihres Abiturs an einer staatlichen Abendschule oder einem Kolleg

Sie können das Abitur an Abendgymnasien und Kollegs, aber auch durch ein Fernstudium nachholen. Während etwa beim Abi Fernlehrgang oder bei der Volkshochschule monatliche Lehrgangsgebühren anfallen, lernen Sie an staatlichen Abendgymnasien und Kollegs i.d.R. schulgeldfrei.

Heißt in der Praxis: Wenn Sie sich für das Nachmachen des Abiturs an einer staatlichen Abendschule (Abendgymnasium) bewerben und eine Zusage erhalten, übernehmen die jeweiligen Bundesländer die Ausbildungskosten. Zudem ermöglicht die Lernmittelfreiheit die kostenfreie Ausleihe der meisten Lehrmaterialien, so dass Sie die Anschaffungskosten sparen können.

Auch an Kollegs in staatlicher Trägerschaft fallen keine Lehrgangsgebühren an.


Bewerten:

Förderungen und Zuschüsse für Ihr Abitur – Schulabschluss
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
Bewertung: 4,59 / 5
(17 Bewertung)
Loading...